Mit dem Ziel, die Übertragung von Krankheiten wie Hepatitis oder Aids zu verhindern, wurde die Hygiene-Verordnung des Freistaat Bayern erlassen. Sie regelt eine Reihe von Maßnahmen, die die Übertragung der zuvor genannten Krankheiten verhindern können. Grundstzlich sind folgende Manahmen notwendig: Aufbereitung von Instrumenten und Werkzeugen in der Reihenfolge: Desinfektion – Reinigung Bei der Auswahl geeigneter Desinfektionsmittel muss auf die VAH - Listung geachtet werden (Verbund für angewandte Hygiene e. V.). Außerdem sollte beachtet werden, dass die Mittel zusätzlich nach der Richtlinie der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) geprüft wurden oder zumindest eine vom Hersteller ausgewiesene Wirksamkeit gegen Papovaviren (Simianvirus 40, SV40- Tumorvirus) besitzen. Um das vorhandene Keimspektrum zu minimieren benötigen sie jeweils ein Instrumentendesinfektions- und ein Flächendesinfektionsmittel Beim Umgang mit Desinfektionsmittelkonzentraten ist auf das korrekte Anmischverhältnis und die Einwirkzeit zu achten. Das Mindesthaltbarkeitsdatum der Mittel sollte regelmäßig überprüft werden. Sterilisation Eine Sterilisation der Instrumente ist nicht erforderlich. Mehrfach verwendbare Instrumente und Werkzeuge, deren Anwendung eine Verletzung der Haut nicht vorsieht, bei deren Anwendung es aber zu einer Verletzung der Haut gekommen ist, müssen desinfiziert und anschließend gereinigt werden. Wurde die Haut nicht verletzt, sind sie nach jedem Gebrauch zu reinigen und mindestens an jedem Arbeitstag zu desinfizieren. Hautdesinfektion - Händehygiene Vor Aufnahme der Tätigkeit sind die zu behandelnden Hautareale mit einem VAH – gelisteten, alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu benetzen. Während der Arbeit ist Schmuck abzulegen. Bei Arbeiten am Kunden sollten Handschuhe getragen werden. Besteht die Gefahr eines Kontaktes mit Blut, Eiter, mykotischem Gewebe oder ähnlichem, müssen Handschuhe getragen werden. Das Tragen medizinischer Einmalhandschuhe erhöht den Schutz vor Infektionen für den Patienten und das Personal. Die Handschuhe sind nach jeder Behandlung zu wechseln. Nach Beendigung der Tätigkeit ist immer eine hygienische Händedesinfektion mit einem VAH – gelisteten Präparat durchzuführen. Wäscheaufbereitung Für jeden Kunden ist saubere, frisch gewaschene Wäsche bzw. Papiertücher zu verwenden. Als ausreichend sicheres Aufbereitungsverfahren gilt 60 Grad Wäsche mit entsprechendem Zusatz von Waschmitteln. Schutzimpfungen Allen Mitarbeitern wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B dringend empfohlen. Ein Wiederauffrischungstermin wird vereinbart. Abfallbeseitigung Verbandsstoffe, Tupfer und weitere Materialien sind sog. B-Müll, d.h., sie müssen in ein geschlossenes Abfallbehältnis (z.B. Müllbeutel) abgeworfen werden, um innerhalb der Einrichtung eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Scharfe, spitze und zerbrechliche Gegenstände dürfen nur in gesicherten Behältern, z.B. Kunststoffboxen in den Hausmüll gegeben werden, um eine Verletzungsgefahr auszuschließen. Hausbehandlungen Für Hausbesuche gelten grundsätzlich die gleichen Hygieneregeln. Hygieneplan Über alle in Verbindung mit der Praxishygiene notwendigen Maßnahmen muss ein Hygieneplan erstellt werden. Dieser sollte Angaben zu den erforderlichen Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion, zur Ver- und Entsorgung, zum Personalschutz sowie Angaben darüber enthalten, welche Personen mit der Durchführung und überwachung der einzelnen Maßnahmen beauftragt sind. Schulungen Podologen müssen jährlich 12 Fortbildungspunkte erwerben. Die Fortbildungspflicht umfaßt 48 Punkte in einem Zeitraum von 4 Jahren. Es dürfen nicht sämtliche Fortbildungspunkte in einem Jahr erworben werden.        Hygiene in der Podologie                   Im Ärztehaus                         Tel.   0831 - 51288577                                                                              Fax.  0831 - 52379075                Rottachstr. 71-73                                          87439 Kempten                                  krauss-claudia@gmx.de PODOLOGIN Claudia Krauß med. Fußversorgung