Mit dem Ziel, die Übertragung von Krankheiten wie Hepatitis oder Aids zu verhindern, wurde die
Hygiene-Verordnung des Freistaat Bayern erlassen. Sie regelt eine Reihe von Maßnahmen, die die
Übertragung der zuvor genannten Krankheiten verhindern können. Grundstzlich sind folgende
Manahmen notwendig:
Aufbereitung von Instrumenten und Werkzeugen
in der Reihenfolge: Desinfektion – Reinigung
Bei der Auswahl geeigneter Desinfektionsmittel muss auf die VAH - Listung geachtet werden
(Verbund für angewandte Hygiene e. V.). Außerdem sollte beachtet werden, dass die Mittel zusätzlich
nach der Richtlinie der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV)
geprüft wurden oder zumindest eine vom Hersteller ausgewiesene Wirksamkeit gegen Papovaviren
(Simianvirus 40, SV40- Tumorvirus) besitzen.
Um das vorhandene Keimspektrum zu minimieren benötigen sie jeweils ein Instrumentendesinfektions- und ein
Flächendesinfektionsmittel
Beim Umgang mit Desinfektionsmittelkonzentraten ist auf das korrekte Anmischverhältnis und die
Einwirkzeit zu achten. Das Mindesthaltbarkeitsdatum der Mittel sollte regelmäßig überprüft werden.
Sterilisation
Eine Sterilisation der Instrumente ist nicht erforderlich. Mehrfach verwendbare Instrumente und
Werkzeuge, deren Anwendung eine Verletzung der Haut nicht vorsieht, bei deren Anwendung es
aber zu einer Verletzung der Haut gekommen ist, müssen desinfiziert und anschließend gereinigt
werden. Wurde die Haut nicht verletzt, sind sie nach jedem Gebrauch zu reinigen und mindestens an
jedem Arbeitstag zu desinfizieren.
Hautdesinfektion - Händehygiene
Vor Aufnahme der Tätigkeit sind die zu behandelnden Hautareale mit einem VAH – gelisteten, alkoholischen
Hautdesinfektionsmittel zu benetzen. Während der Arbeit ist Schmuck abzulegen.
Bei Arbeiten am Kunden sollten Handschuhe getragen werden. Besteht die Gefahr eines Kontaktes
mit Blut, Eiter, mykotischem Gewebe oder ähnlichem, müssen Handschuhe getragen werden. Das
Tragen medizinischer Einmalhandschuhe erhöht den Schutz vor Infektionen für den Patienten und
das Personal. Die Handschuhe sind nach jeder Behandlung zu wechseln.
Nach Beendigung der Tätigkeit ist immer eine hygienische Händedesinfektion mit einem VAH – gelisteten Präparat
durchzuführen.
Wäscheaufbereitung
Für jeden Kunden ist saubere, frisch gewaschene Wäsche bzw. Papiertücher zu verwenden.
Als ausreichend sicheres Aufbereitungsverfahren gilt 60 Grad Wäsche mit entsprechendem Zusatz von
Waschmitteln.
Schutzimpfungen
Allen Mitarbeitern wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B dringend empfohlen.
Ein Wiederauffrischungstermin wird vereinbart.
Abfallbeseitigung
Verbandsstoffe, Tupfer und weitere Materialien sind sog. B-Müll, d.h., sie müssen in ein geschlossenes
Abfallbehältnis (z.B. Müllbeutel) abgeworfen werden, um innerhalb der Einrichtung eine Weiterverbreitung
von Krankheitserregern zu verhindern. Scharfe, spitze und zerbrechliche Gegenstände
dürfen nur in gesicherten Behältern, z.B. Kunststoffboxen in den Hausmüll gegeben werden, um eine
Verletzungsgefahr auszuschließen.
Hausbehandlungen
Für Hausbesuche gelten grundsätzlich die gleichen Hygieneregeln.
Hygieneplan
Über alle in Verbindung mit der Praxishygiene notwendigen Maßnahmen muss ein Hygieneplan erstellt
werden. Dieser sollte Angaben zu den erforderlichen Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion,
zur Ver- und Entsorgung, zum Personalschutz sowie Angaben darüber enthalten, welche Personen
mit der Durchführung und überwachung der einzelnen Maßnahmen beauftragt sind.
Schulungen
Podologen müssen jährlich 12 Fortbildungspunkte erwerben.
Die Fortbildungspflicht umfaßt 48 Punkte in einem Zeitraum von 4 Jahren. Es dürfen nicht sämtliche
Fortbildungspunkte in einem Jahr erworben werden.
Hygiene in der Podologie
Im Ärztehaus
Tel. 0831 - 51288577
Fax. 0831 - 52379075
Rottachstr. 71-73
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PODOLOGIN
Claudia Krauß
med. Fußversorgung